Kirchenverwaltungswahl
Am Samstag, 23. November, und Sonntag, 24. November, finden bayernweit die nächsten Wahlen für die Katholischen Kirchenverwaltungen statt. Die Wahlperiode und damit die Amtsdauer beträgt sechs Jahre, und zwar vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2030.
In der Pfarreiengemeinschaft Donaustauf-Bach sind fünf Kirchenverwaltungen zu wählen. Für Donaustauf sind sechs Mitglieder vorgesehen, für Bach, Demling, Frengkofen und Sulzbach jeweils vier Mitglieder. Wählbar ist jeder katholische Pfarrangehörige, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ebenso ist jeder katholische Pfarrangehörige wahlberechtigt, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Für die fünf Kirchenverwaltungen wurde je ein Wahlausschuss gebildet, der sich aus Mitgliedern der amtierenden Kirchenverwaltungen und des Pfarrgemeinderats zusammensetzt. Die Wahlausschüsse sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen verantwortlich.
Die Aufgaben der Kirchenverwaltungen betreffen vor allem alle Personalangelegenheiten in der Pfarrei, den Unterhalt und die Renovierung der Gebäude sowie alle finanziellen Angelegenheiten.
Die Wahlen werden am 23. und 24. November vor und nach den Gottesdiensten stattfinden. Auch Briefwahl ist möglich. Genauere Angaben zu den Öffnungszeiten der Wahllokale und ab wann Sie die Briefwahlunterlagen abholen können, entnehmen Sie bitte dem nächsten Pfarrbrief.
Bis 15. Oktober 2024 können Sie im Pfarramt Donaustauf Wahlvorschläge unterbreiten. Formblätter dazu erhalten Sie in den Pfarrbüros.
Wir hoffen, dass sich ausreichend Kandidaten finden, in den kommenden sechs Jahren an den vielfältigen Aufgaben der Kirchenverwaltungen mitzuwirken. Schon jetzt gilt unser Dank allen Pfarrangehörigen, die sich dazu bereit erklären unter dem Motto:
„Kirche verwalten – Zukunft gestalten“.